Definitionen

Betrieblicher Unterhalt Gemeindestrassen

Kleiner baulicher Unterhalt (Fahrbahn und Wege)

  • Reparaturen an Fahrbahn, Geh- und Radwegen
  • Örtliche Oberflächenverbesserung
  • Örtliche Erneuerung der Deckschicht
  • Örtliche Belagserneuerung
  • Einzelne Belagsfugen verbessern
  • Risse anfräsen und vergiessen

Winterdienst

  • Bekämpfung Winterglätte
  • Ausbringen Streugüter (trocken/feucht)
  • Ausbringen Split
  • Betrieb Taumittelsprühanlagen
  • Freilegen von Entwässerungsschächten
  • Schneeräumung
  • Pflügen
  • Schneeabfuhr
  • Handräumung

Reinigung
-Manuelle Reinigung

  • Strassenreinigung (trocken und nass)
  • Leeren von Papierkörben, Abfalleimer, Robidogbehälter
  • Reinigung Trottoir, Radwege, Haltestellen, Personenunterführungen, Parkierung, Plätze

-Maschinelle Reinigung

  • Strassenreinigung (trocken und nass)
  • Reinigung Trottoir, Radwege, Haltestellen, Unterführungen, Parkierung, Plätze

-Reinigung Strassenentwässerung

  • Schlammsammler / Kanalinstallationen / Oelabscheider

Grünpflege

  • Mähen (Mittelstreifen, Randstreifen, Seitenräume, Böschungen)
  • Baumpflege
  • Bepflanzung
  • Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Düngung

Technische Dienste und Beleuchtung

  • Betrieblicher Unterhalt der Beleuchtungseinrichtungen
  • Betrieblicher Unterhalt der Signale
  • Betrieblicher Unterhalt der Markierung
Wasserversorgung

Bauwerk

  • Spezielle Bauwerke für die Wasserversorgung, z.B. Reservoirs, Pumpwerke, Quellfassungen, Wasseraufbereitungsanlagen

GWP

  • Generelles Wasserversorgungsprojekt, technische Grundlage für den Ausbau bzw. den Erhalt der gesicherten Wasserversorgung.

TWN

  • Konzept Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) auf Grundlage der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN).

Inspektion Bauwerke Wasserversorgung

  • Begehung und visuelle Kontrolle der Bauwerke der Wasserversorgung, Dokumentation.
Abwasserentsorgung

Untersuchung öffentliche Abwasserkanäle

  • Untersuchung der öffentlichen Abwasserkanäle mit Kanal-TV-Aufnahmen inkl. Zustandsbewertung gemäss VSA aufgrund von Kanal-TV-Aufnahmen.

Kanalzustand nach VSA

  • Einordnung eines Abwasserkanals (pro Haltung) in eine Zustandsklasse anhand des baulichen und betrieblichen Zustands. Die Einteilung in die Zustandsklassen erfolgt aufgrund des Schadenbildes und des Schadensausmasses in die Stufen 0 (nicht mehr funktionstüchtig) bis 4 (keine Mängel), gemäss VSA-Richtlinie „Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen“, 2007.

Spülungen

  • Kanalreinigung mittels Hochdruckspülung zur Entfernung von sich im Kanal befindlichen Ablagerungen, wie z. B. Fett, Sand, Steine und andere, durch unsachgemäße Entsorgung in den Kanal gelangte Abfälle inkl. Absaugung und fachgerechter Entsorgung des gelösten Schlamms.

Untersuchte Liegenschaften

  • Anzahl Liegenschaften mit zugehöriger privater Kanalisation (privates Schmutz-, Misch- und Regenwassernetz), die nicht über die Abwassergebühren gem. Art. 60a GSchG finanziert wird und deren Zustand mittels Kanal-TV-Aufnahmen aufgenommen wurde.

GEP

  • Generelle Entwässerungsplanung, technische Grundlage für den Ausbau bzw. den Erhalt der gesicherten Entwässerung.

Sonderbauwerk

  • Hydraulisch spezielles Abwasserbauwerk, z.B. Regenbecken, Regenüberlauf oder Pumpwerk.
Aufwand & Ertrag

Wiederbeschaffungswert

  • Investition, die heute nötig wäre, um die bestehende Infrastruktur in ihrer jetzigen Ausbaugrösse von Grund auf neu zu erstellen.

Unterhalt

Aufwendungen für Leistungen betrieblicher und baulicher Art zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines gebrauchswerten Zustandes vorhandener Bauten als Ganzes oder in Teilen (nicht aktivierbar nach HRM2):

  • baulicher, betrieblicher und periodischer Unterhalt, Behebung von Mängeln. Reparaturen, Wartung, Wiederherstellung des Ursprungszustands
  • Reparaturen aller Art
  • Ersatz ausgedienter Leitungen, ohne wesentliche Erweiterung des Nutzungsbereichs unterhalb der Aktivierungsgrenze
  • Sanierung von Kanalbauten, ohne wesentliche Erhöhung des Nutzungsbereichs. unterhalb der Aktivierungsgrenze

Erneuerung & Erneuerungsunterhalt

Ausgaben wie beim ordentlichen Unterhalt, jedoch mit qualitativer oder quantitativer Steigerung der Nutzung bei gleichbleibender Gesamtstruktur der Bauten.

  • Leitungsersatz mit Kapazitätssteigerung
  • Werterhaltende Investitionen (Erneuerungsunterhaltsinvestitionen), z. B. grössere Reparaturen, Teilsanierungen- Wertvermehrende Investitionen: Ersatzneubau, Totalrenovationen und -sanierungen
  • Ersatz technischer Einrichtungen mit Verbesserung der Kontroll- und Überwachungsfunktion
  • Sanierung von Gebäuden, die dem Tiefbau zuzuordnen sind, ohne Verbesserung des Grundrisses (Pumpwerke, usw.)

Projektierung & Planung

  • Ausgaben für die Projektierung und Planung der Infrastrukturen (z. B. Erstellung von GEP und GWP, Variantenstudien, Erarbeitung von Vor- und Ausführungsprojekten).

Anschlussgebühren

  • Einmalige Gebühr, von der Gemeinde in der Gebührenordnung festgelegte Gebühr bei Anschluss einer Liegenschaft an die bestehende Wasserversorgung (oder bei Erweiterung des bestehenden Anschlusses) bzw. an die Kanalisation (z. B. ein prozentualer Anteil des Gebäudeversicherungswerts).

Verbrauchsgebühren

  • In der Gebührenordnung festgelegter Preis pro m3 bezogenes Wasser über einen Wasserzähler, ggf. Pauschalpreis, wenn keine Wasserzähler vorhanden sind.

Grundgebühren

  • In der Gebührenordnung festgelegter Preis für die Bereitstellung der Bezugsmöglichkeit von Wasser von der Wasserversorgung, Berechnet z. B. nach Grösse des Wasserzählers oder Art des angeschlossenen Verbrauchers (Einzelwohnung, Mehrfamilienhaus, Landwirtschaftsgebäude etc.).

Der Inframonitor basiert auf dem KTI-Forschungsprojekt «Effizienter Betrieb und Unterhalt der technischen Infrastruktur» in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich (Institut für Bau- und Infrastrukturmanagement) und wird durch pom+Consulting AG, SWR Infra AG und WIF Partner AG als Umsetzungspartner weitergeführt. Im Datenpool befinden sich gegenwärtig über 60 Gemeinden der Schweiz. Die aggregierten Kosten für den betrieblichen Unterhalt umfassen gegenwärtig rund 150 Mio CHF und es sind rund 1’100 Mitarbeitende hierbei tätig.